Auf dieser Seite kann der geldwerte Vorteil für den Firmenwagen online berechnet werden. Außerdem finden Sie Infos zur steuerlichen Behandlung von anderen Sachwerten bzw. Leistungen.
|
Zu den Favoriten hinzufügen | TOP ▲ |
Der geldwerte Vorteil ist eine Vergütung der Arbeitsleistung an Arbeitnehmer, welche nicht in Geld ausgezahlt wird. Es handelt sich dabei grundsätzlich also um einen zusätzlichen steuer- und sozialversicherungspflichtigen Lohnbestandteil. Der Begriff Geldwerter Vorteil wird im Steuer- und Sozialversicherungsrecht verwendet und ergibt sich aus §8 EStG bzw. §14 SGB IV. Demnach ist auch die Überlassung verbilligter Sachwerte oder ähnlicher Leistungen - sogenannte Sachbezüge - durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer bei der Lohnabrechnung zu berücksichtigen. Die Höhe des geldwerten Vorteils richtet sich grundsätzlich danach, was ein Arbeitnehmer aufbringen müsste, um die Sache oder Leistung zu erhalten. Der anzusetzende Wert von bestimmten Leistungen und Sachbezügen, wie Unterkunft und Verpflegung, ist in der Sozialversicherungsentgeltverordnung geregelt. Einige geldwerte Vorteile sind auch steuerfrei.
Beispiele für geldwerte Vorteile sind der vom Arbeitgeber überlassene Dienstwagen bzw. Firmenwagen, kostenlose Unterkunft und Verpflegung oder die verbilligte Gewährung von Aktienoptionen. Weiterhin zu nennen sind etwa vom Arbeitgeber erhaltene Arbeitgeber-Darlehen, Warengutscheine oder Personalrabatte. Jobtickets sind gem. § 3 Nr. 15 EStG steuerfrei, unter der Bedingung, dass diese Leistungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden. Falls die Steuerfreiheit nicht greift, liegt ein Sachbezug vor, welcher jedoch gegebenfalls ebenfalls nicht besteuert wird, sofern der Wert unterhalb der monatlichen 50 Euro-Freigrenze (2023:50 Euro) liegt.
Die Höhe des Sachbezugs richtet sich gem §8 (2) EStG grundsätzlich nach dem Preis am Abgabeort. Zusätzlich wird ein Bewertungsabschlag von 4 Prozent gewährt. Wurde der Sachbezug mit dem günstigsten Marktpreis bewertet, so ist der Abschlag von 4% nicht zulässig. Zuzahlungen des Arbeitnehmers zu den Sachbezügen mindern den geldwerten Vorteil in entsprechender Höhe. Der Sachbezug bleibt gem. §8 EStG außer Ansatz, wenn nach Abzug der vom Arbeitnehmer erfolgten Zuzahlungen der geldwerte Vorteil 50 Euro pro Monat in 2024 (2023:50 Euro) nicht übersteigt. Es handelt sich dabei also um eine Freigrenze und keinen Freibetrag. Die Freigrenze wird allerdings nicht angewendet,, falls es der Rabattfreibetrag in Anspruch genommen wurde oder amtliche Sachbezugswerte angesetzt wurden.
Informationen zur Bewertung von freier Unterkunft und Verpflegung finden sich in der Sozialversicherungsentgeltverordnung. Laut Verordnung betragen die Werte der Sachbezüge für die tägliche Verpflegung in 2024 (2023) : Frühstück: 2,17 Euro (2 Euro), Mittagessen: 4,13 Euro (3,80 Euro) und Abendessen: 4,13 Euro (3,80 Euro).
Weitere Besonderheiten sind im Zusammenhang mit dem so genannten Rabattfreibetrag gegeben. Erhält ein Arbeitnehmer Waren oder Dienstleistungen, die vom Arbeitgeber hergestellt oder vertrieben werden und, die nicht überwiegend für die Arbeitnehmer hergestellt oder erbracht werden, so bleiben diese Sachbezüge steuerfrei, soweit sie insgesamt 1.080 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen.
Mit dem Rechner auf dieser Seite kann der Geldwerte Vorteil für die private Nutzung durch die Überlassung eines Firmenwagens für 2024 online berechnet werden. Dabei ist ein Vergleich zwischen der pauschalisierenden 1% Regelung und der genaueren Fahrtenbuchmethode möglich.
Für die 1%-Methode gemäß §6 (1) Nr. 4 EStG werden der Bruttolistenpreis des Fahrzeugs im Zeitpunkt der Zulassung, sowie die Einfache Entfernung Wohnung Arbeitsstätte und die Fahrten pro Monat benötigt.
Als Geldwerter Vorteil wird monatlich 1% des Bruttolistenpreises sowie 0,03 % des Listenpreises pro Entfernungskilometer zur Arbeitsstätte angesetzt. Ist die Anzahl der Fahrten pro Monat kleiner als 15, werden entsprechende Kürzungen vorgenommen.
Beispiel: Ein-Prozent-Regelung
Der Bruttolistenpreis des Firmenwagens beträgt 50.000 Euro und die einfache Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsstätte beträgt 10 Kilometer:
50.000 Euro x 1% = 500 Euro/Monat
50.000 Euro x 10 x 0,03% = 150 Euro/Monat
Der geldwerte Vorteil für den Firmenwagen beträgt somit 650 Euro/Monat.
Bei der Fahrtenbuchmethode (§ 8 Absatz 2 Satz 4 EStG ) werden die tatsächlichen Kosten für die privat gefahrenen Kilometer ermittelt. Hierbei werden unter anderem die Anschaffungskosten zur Berechnung des Werteverzehrs (Abschreibung) sowie die Benzinkosten benötigt. Bei einem Pkw entspricht die AfA grundsätzlich 12,5 % der Anschaffungskosten, was einer (Gesamt-)Nutzungsdauer von 8 Jahren entspricht. (BFH-Beschluss 29.03.2005, BStBl 2006 II Seite 368). Mit Hilfe eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs lässt sich außerdem der Anteil der privat gefahrenen Kilometer ermitteln. Ein elektronisches Fahrtenbuch wird ebenfalls anerkannt, wenn sich dieselben Erkenntnisse gewinnen lassen und beim Ausdrucken der elektronischen Aufzeichnungen nachträgliche Veränderungen ausgeschlossen bzw. zumindest dokumentiert werden.
Steuertipp: Falls der Arbeitgeber die Lohnabrechnung auf Basis der 1%-Regelung erstellt hat, die Fahrtenbuchmethode aber günstiger ist, lässt sich die Lohndifferenz in der Einkommensteuererklärung ausgleichen. Hierzu kann der Arbeitgeber die entstandenen (Brutto-)Kosten für den PKW bescheinigen. Dem Arbeitnehmer obliegt der Nachweis für den Anteil der privat gefahrenen Kilometer durch ein geeignetes Fahrtenbuch. Entsprechend der Vorteilsdifferenz durch die Fahrtenbuchmethode wird durch das Finanzamt eine Lohnkürzung vorgenommen, wodurch es zu einer Steuererspanis kommen kann. Die SV-Beiträge lassen sich allerdings nicht korrigieren. Auch an die Entfernungspauschalen für die Wegstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als Werbungskosten sollte gedacht werden.
Die online Vergleichsrechnung soll nur einen vereinfachten Überblick über den geldwerten Vorteil dieser beiden zulässigen Methoden vermitteln. Die Berechnungen erfolgen ohne Gewähr. Nachfolgend finden Sie weitere Infos und einen kostenlosen online Rechner zur Versteuerung von Firmenwagen.
Nachfolgend finden Sie weitere Informationen zur Behandlung von Geldwerten Vorteilen im Zusammenhang mit der Überlassung von Kraftfahrzeugen an Arbeitnehmer.
BMF-Schreiben zur lohnsteuerlichen Behandlung der Überlassung von Firmenwagen
BMF-Schreiben zur Förderung der Elektromobilität
BMF-Anwendungsschreiben zur Förderung der Elektromobilität
Elektrofahrzeuge und extern aufladbare Hybrid-Elektrofahrzeuge mit Überlassung an Arbeitnehmer nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2031 sind nach §6 (1) Nr. 4 EStG steuerlich begünstigt. In der Berechnung werden für diesen Fall bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils der Bruttolistenpreis bzw. die Anschaffungskosten um 50% gekürzt. Bei einem Bruttolistenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung bis max. 60.000 Euro erfolgt ab 2020 sogar eine Kürzung auf 25%. Für vor 2019 an AN überlassene Elektrofahrzeuge, bzw. soweit die 0,5% Regel und 0,25% Regel nicht greifen, gelten nach §6 (1) Nr. 4 EStG abweichende Vergünstigungen.
In diesem Fall ist das Jahr der Erstzulassung und nicht der Zeitpunkt der erstmaligen Überlassung maßgebend. Es gelten dann folgende Vergünstigungen in Abhängigkeit von der Batteriekapazität des Elektrofahrzeugs:
Erstzulassung | Minderung | Höchstens |
---|---|---|
Vor 2014 | 500 EUR pro kWh | 10.000 Euro | 2014 | 450 EUR pro kWh | 9.500 Euro |
2015 | 400 EUR pro kWh | 9.000 Euro |
2016 | 350 EUR pro kWh | 8.500 Euro |
2017 | 300 EUR pro kWh | 8.000 Euro |
2018 | 250 EUR pro kWh | 7.500 Euro |
2019 | 200 EUR pro kWh | 7.000 Euro |
2020 | 150 EUR pro kWh | 6.500 Euro |
2021 | 100 EUR pro kWh | 6.000 Euro |
2022 | 50 EUR pro kWh | 5.500 Euro |
Sozialversicherungsrechtlich erhöhen die Sachbezüge die Bemessungsgrundlage für das sozialversicherungsrechtliche Brutto entsprechend der Bewertung im Steuerrecht. Eine Ausnahme bilden hier die pauschal versteuerten Sachbezüge. So ist nach §37b EStG eine Möglichkeit der Pauschalversteuerung in Höhe von 30% bei Sachzuwendungen gegeben.
Auf nachfolgender Seite lässt sich der geldwerte Vorteil für ein Arbeitgeberdarlehen berechnen. Als weiterer Steuerrechner kann dieser Dienstwagenrechner genutzt werden.